Negative Google-Bewertungen löschen: So geht’s rechtssicher

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  • vor 2 Tagen

Verfasst von Redaktion (blR)

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In Zeiten digitaler Sichtbarkeit können Google-Bewertungen über Vertrauen, Reichweite und letztlich über den wirtschaftlichen Erfolg entscheiden. Ein einziger negativer Eintrag kann genügen, um potenzielle Kunden abzuschrecken. Doch nicht jede Bewertung ist rechtlich zulässig – und genau hier setzt die Möglichkeit der Löschung an. Immer mehr Betroffene wollen wissen: Wann kann ich eine Bewertung entfernen lassen? Und wer hilft dabei?

Wenn Kritik Grenzen überschreitet

Google bietet grundsätzlich jedem Nutzer die Möglichkeit, öffentlich Feedback zu hinterlassen – auch anonym und ohne Nachweis, ob tatsächlich eine Leistung in Anspruch genommen wurde. Das ist ein offenes System, das Missbrauch begünstigt. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen sehen sich zunehmend unfairen Bewertungen ausgesetzt: etwa von Personen, die nie Kundschaft waren, oder von Mitbewerbern, die den digitalen Ruf schädigen wollen.

Solche Fälle sind nicht nur ärgerlich, sondern auch rechtlich relevant. Denn laut deutschem Recht dürfen unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder verleumderische Aussagen nicht verbreitet werden – auch nicht auf Bewertungsplattformen. Wer betroffen ist, kann 1-Stern-Bewertungen legal melden und so gezielt gegen rechtswidrige Einträge vorgehen.

Rechtsanwalt Philipp Gabrys, der Betreiber von bewertungsloescher.de erklärt:
„Die meisten wissen nicht, dass man selbst bei Google die Entfernung rechtlich unzulässiger Bewertungen beantragen kann. Wer seine Rechte kennt, ist klar im Vorteil.“

Löschung beantragen: Der rechtliche Weg

Die gute Nachricht: Gegen unfaire oder falsche Bewertungen kann man sich wehren – und das oft erfolgreich. Der erste Schritt besteht darin, die Bewertung genau zu prüfen: Handelt es sich um eine Meinungsäußerung oder eine unzulässige Tatsachenbehauptung? Gibt es Hinweise darauf, dass die Person nie Kund:in war? Enthält die Bewertung beleidigende, rufschädigende oder falsche Aussagen?

Erst wenn eines dieser Kriterien vorliegt, ist eine Löschung realistisch. Dazu muss ein entsprechender Antrag bei Google eingereicht werden, der rechtlich fundiert begründet ist. Erfahrungsgemäß reagiert Google nur auf formal korrekt eingereichte, nachvollziehbar belegte Beschwerden – bestenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Ein Beispiel: Die Plattform bewertungsloescher.de bietet genau diesen Service – mit transparentem Preis von 99 € pro Bewertung (Stand: Juni 2025). Betroffene erhalten dabei eine individuelle Prüfung und eine Einschätzung der Erfolgsaussichten, bevor die eigentliche Löschung beantragt wird.

Was ist erlaubt, was nicht?

Wichtig zu wissen: Nicht jede negative Bewertung lässt sich löschen. Google schützt die Meinungsfreiheit – sachliche Kritik, auch wenn sie hart formuliert ist, darf grundsätzlich stehen bleiben. Wer hingegen lügt, verleumdet oder bewusst schädigt, muss mit Gegenmaßnahmen rechnen. Auch Beiträge ohne jeden Bezug zum tatsächlichen Geschäftskontakt können entfernt werden, wenn sie nachweislich nicht auf echten Erfahrungen beruhen.

Entscheidend ist dabei immer der Kontext. So kann eine Bewertung wie „Unfreundlich, nie wieder!“ durchaus zulässig sein – sie gilt als Meinungsäußerung. Hingegen Aussagen wie „Der Betreiber betrügt seine Kunden“ oder „Nie geöffnet, alles nur Fake“ müssen durch Fakten belegbar sein. Ist das nicht der Fall, liegt eine sogenannte unzulässige Tatsachenbehauptung vor – und kann juristisch beanstandet werden.

Unterstützung durch spezialisierte Anbieter

Viele Unternehmer:innen zögern, gegen Bewertungen vorzugehen – aus Unsicherheit oder Angst vor Eskalation. Doch rechtliche Schritte müssen nicht kompliziert oder konfrontativ sein. Wer sich an erfahrene Anbieter wendet, bekommt eine fundierte Einschätzung und eine rechtskonforme Begleitung durch den gesamten Prozess. So bleibt das eigene Profil geschützt – ohne unüberlegte Reaktionen oder rechtliche Risiken.

Neben der juristischen Expertise zählt vor allem Erfahrung: Welche Argumentation wirkt bei Google? Welche Fristen und Verfahren sind einzuhalten? Und wie reagiert der Konzern auf verschiedene Formulierungen? Hier punkten spezialisierte Plattformen mit routiniertem Vorgehen, das weit über die reine Antragstellung hinausgeht.

Fazit: Aktiv werden statt abwarten

Online-Bewertungen haben Macht – und damit auch Verantwortung. Wer sich ungerecht beurteilt fühlt, sollte sich nicht scheuen, sein digitales Hausrecht zu nutzen. Denn: Rechtlich unzulässige Google-Bewertungen müssen nicht akzeptiert werden. Mit professioneller Hilfe lassen sich viele Einträge erfolgreich entfernen – rechtssicher, effektiv und ohne eigenes Risiko.

Der Weg zur Löschung beginnt mit einer Prüfung und endet oft mit einem bereinigten Profil. Für Unternehmen, Selbstständige und auch Einzelpersonen ist das eine Investition in Vertrauen, Sichtbarkeit und Reputation.

Wer sich informieren möchte, findet bei spezialisierten Anwälten erste Anlaufstellen und transparente Konditionen – und damit die Chance, den eigenen Ruf nicht dem Zufall zu überlassen.

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